Podologische Komplexbehandlung
sie darf nur von Podolog(inn)en durchgeführt werden. Sie kommt zum Beispiel bei Diabetikern mit dem diabetischen Fußsyndrom (DFS) im Stadium "Wagner 0" (das heißt, kein Hautdefekt) zur Anwendung. Der Arzt kann Ihnen das verordnen und die Kosten (ohne den Eigenanteil) werden dadurch von der Krankenkasse übernommen.
Sie umfasst:
- das Kürzen der Nägel
- dicke Nägel z. B. bei stark aus geprägter Mykose (Nagelpilz) auf normale Stärke fräsen
- den Nagelfalz reinigen
- das Glätten der Nagelränder
- Kontrolle der Zehenzwischenräume
- Hühneraugen, Hornhaut entfernen
- Rhagaden (Risse in der Hornhaut) abschleifen
- eincremen der Füße mit einem Fußpflegeschaum/-creme entsprechend der jeweiligen Hautbeschaffenheit
- Beratung rund um den Fuß
Sie wünschen eine individuelle Beratung?
Rufen Sie einfach an unter 05631 5799306.